Elias Vogt, Unternehmer, Präsident Freie Landschaft Schweiz, Mitglied beider Initiativkomitees
Geschätzte Medienschaffende, sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüsse Sie zu unserer Medienkonferenz, an welcher wir Ihnen zwei heute lancierte, eidgenössische Volksinitiativen vorstellen möchten. Es handelt sich um die Initiative „Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen“, kurz „Waldschutz-Initiative“, und um die Initiative „Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks“, kurz „Gemeindeschutz-Initiative“. Mein Name ist Elias Vogt, ich bin Unternehmer und Präsident von Freie Landschaft Schweiz.
Der Waldschutz in der Schweiz gilt seit bald 150 Jahren. Die Schweizer Gesetzgebung sieht seit 1876 vor, dass Schweizer Wälder höchsten Schutz geniessen. Seit 1991 sind Rodungen verboten. Darüber hinaus ist der Natur- und Landschaftsschutz seit 1962 in der Bundesverfassung verankert. Schliesslich legt die Bundesverfassung seit 1990 fest, dass die Energieversorgung umweltverträglich sein muss. All dies steht heute noch unverändert, schwarz auf weiss.
Wälder und Demokratie sollen nicht im Namen des Klimawandels geopfert werden
Seit 2018 steht im neuen Energiegesetz, dass Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien „nationales Interesse“ erhalten. Dies hat zur Folge, dass Standorte am Waldrand, ja sogar Waldrodungen für Windparks zulässig sind. Das Parlament will nun noch weiter gehen. Der beschlossene „Mantelerlass“ macht den Wald-, Natur- und Landschaftsschutz nach der Stromproduktion explizit zweitrangig. 62 Jahre Natur- und Landschaftsschutz wären vergebens. Der Lebensraum und Rückzugsort für die Natur und Erholungssuchende, der Wald, ist nach 150 Jahren akut bedroht.
Seit 1969 sind die Kantone durch die Bundesverfassung verpflichtet, eine Raumplanung umzusetzen. Dabei ist die Selbständigkeit der Kantone ist durch die Bundesverfassung gesichert. Die Autonomie der Gemeinden ist ein stark in der Geschichte der Institutionen verankertes Prinzip.
Die Bevölkerung entscheidet direkt und selbstbestimmt über die Raumplanung. Die Gemeindeautonomie ist insbesondere seit 1999 in der Bundesverfassung verankert.
Der Mantelerlass sieht jedoch vor, dass der Bundesrat Bewilligungsverfahren abkürzen darf. Damit kann der Bundesrat in die Hoheit der Kantone eingreifen, die Gemeindeautonomie beschränken und die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung bei Windenergieanlagen abschaffen.
Derzeit berät das eidgenössische Parlament ausserdem den „Beschleunigungserlass“. Der Nationalrat hat im Dezember 2023 beschlossen, dass die Bewilligung von Windparks künftig Sache der Kantone sei. Der Bund greift trotz anderslautender Verfassungsbestimmungen zum ersten Mal in der Geschichte in die kantonale Hoheit ein. Auch in den Kantonen LU, SG, ZH, SH und GR gibt es bereits konkrete Pläne, Volksabstimmungen in den Gemeinden ganz abzuschaffen.
Die Staatsrechtsprofessoren Prof. Dr. Hettich, Prof. Dr. Griffel und Prof. Dr. Largey sparen an den derzeitigen politischen Beschlüssen nicht mit Kritik. Die Situation hat historische Dimensionen. Mit dem Solarexpress, dem Windexpress, dem Mantelerlass und künftig dem Beschleunigungserlass überschreitet das Parlament seine Kompetenzen und verstösst beim Naturschutz und der Demokratie gegen die Verfassung.
Zwei Initiativen für Naturschutz und Gemeindeschutz
Aus diesen Gründen lancieren zwei in der Gesellschaft breit verankerte Komitees 2 Volksinitiativen. Die eine Initiative möchte den Wald vor grossen Windkraftanlagen schützen. Im Wald und im Abstand von 150m zum Waldrand sollen keine Windkraftanlagen erstellt werden. Da die Kantone für die Waldweiden unterschiedliche Definitionen verwenden, präzisiert die Initiative den Bestockungsgrad von 30% für eine Waldweide.
Nur die mündliche Version ist verbindlich Ab 80 Bäumen pro Fussballfeld wäre es eine Waldweide.
Die andere Initiative möchte die Mitspracherechte der betroffenen Bevölkerung sichern, um sich direktdemokratisch für oder gegen Windkraftanlagen in ihrer Umgebung aussprechen zu dürfen. Sowohl Standortgemeinden wie auch besonders stark betroffene Nachbargemeinden sollen sich an Volksabstimmungen zu geplanten Windparks äussern. Dabei muss der Projektant nicht Millionen investieren und dafür das Risiko auf sich nehmen, welche bei einer Ablehnung verloren wären. Es reicht, wenn die Standorte der geplanten Turbinen, die Erschliessung und Angaben über die wesentlichen Auswirkungen eines Projekts bekannt sind. Vier Projekte im Kanton Neuenburg, zu der die Kantonsbevölkerung bereits grünes Licht gegeben hat, sind von der Initiative ausgenommen.
Die Initiativen setzen dem Ausbau der Windenergie einen Rahmen, sodass Windkraftanlagen ausserhalb von Wäldern und unter Vorbehalt der demokratischen Zustimmung möglich bleiben. Das Windenergiepotential ausserhalb von Wäldern wird vom Bund auf über 14 TWh geschätzt.
Die Initiativen sind direkt anwendbar, sodass es keine Ausführungsgesetzgebung braucht. Die Übergangsbestimmungen der Initiativen sind mit der Rothenthurm-Initiative vergleichbar. Das Stichdatum wurde auf den 1. Mai 2024 festgelegt.
Nun übergebe ich das Wort an Anael Lovis, dem jüngsten Gemeindepräsidenten der Schweiz. Il est maire des Genevez, dans le canton du Jura et il va vous présenter l’initiative pour la protection des communes.