An der Gemeindeversammlung vom 29. Oktober 2025 haben 315 Stimmbürger/innen in Beinwil (AG)den geplanten Windpark Lindenberg abgelehnt. 197 waren dafür. Damit scheitert der Windpark klar. Die befürwortende Windlobby „Pro Wind“ reagiert mit einer antidemokratischen Forderung: Sie verlangt die Abschaffung der demokratischen Volksrechte im Kanton Aargau. Damit wird klar, wie wichtig die Gemeindeschutz-Initiative ist, über welche im Frühjahr 2027 abgestimmt wird: Alle betroffenen Gemeinden sollen – wie bisher – über geplante Windparks abstimmen.
Der Verein Pro Lindenberg, Mitglied von Freie Landschaft Schweiz, schreibt in seiner Medienmitteilung:
„Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Beinwil haben mit ihrem klaren Nein zum geplanten Windpark auf dem Lindenberg ein starkes Zeichen gesetzt: Für den Schutz unserer Landschaft, für die Gemeinde-autonomie. Obwohl den Initianten praktisch unbegrenzte Mittel und ein professioneller Beraterstab zur Verfügung standen, ist es ihnen nicht gelungen, das Vorhaben schönzureden und die zu erwartenden Schäden, Gefahren und Risiken zu verheimlichen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Argumente dafür und dagegen sorgfältig abgewogen und sich konsequenterweise dagegen entschieden. Wir erwarten jetzt ein Umdenken auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene – und eine grundsätzliche Neubeurteilung der Rolle der Windkraft in der Schweiz. Auf Projekte in ungeeigneten Gebieten soll konsequent verzichtet werden.“
Derweil gab es heftige Reaktionen der Windkraft-Lobby, die sich neuerdings „Pro Wind“ nennt und von der Suisse Eole, der Vereinigung der Windkraftpromotoren, kräftig finanziert und unterstützt wird. „Pro Wind“ bezeichnete die Volksabstimmung als „demokratiepolitisch fragwürdig“, weil die Bevölkerung keinen „vernünftigen Entscheid“ gefällt habe und „das grosse Ganze“ aus den Augen verloren hätte. Im Nachbarkanton Luzern seien die Gemeinden bereits entmachtet worden, gleiches fordert „Pro Wind“ nun im Kanton Aargau. Volksabstimmungen in den Gemeinden gehören gemäss „Pro Wind“ abgeschafft.
Freie Landschaft Schweiz kritisiert diese antidemokratischen Forderungen der Windkraft-Lobby. Diese will die betroffene Bevölkerung, welche Windkraftanlagen nach sorgfältiger Abwägung der Argumente mehrheitlich ablehnt, zum Schweigen bringen! Diese Einmischung der Lobby in die demokratische Debatte ist nicht akzeptabel. Die finanziellen Interessen in- & ausländischer Unternehmen, die ihre Windkraftanlagen in der Schweiz verkaufen, dürfen nicht über das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung gestellt werden.
In den Kantonen St. Gallen, Luzern, Schaffhausen, Jura, Solothurn, Neuenburg und Fribourg haben die betroffenen Bevölkerungen der Gemeinden bereits kein demokratisches Mitspracherecht. Im Kanton Zürich ist die Abschaffung der demokratischen Volksrechte vom Baudirektor beantragt worden. Nun fordert die Windlobby das Gleiche auch im Kanton Aargau. In einem Drittel der Kantone ist die Gemeindeautonomie also bereits abgeschafft worden oder wird von Gegnern der Demokratie bedroht.
Die Demokratie soll abgeschafft werden, weil der unterlegenen Windkraftlobby die jüngsten, klaren Abstimmungsresultate in den Gemeinden nicht gefallen!
Freie Landschaft Schweiz und zahlreiche Mitstreiterinnen haben deshalb bei der Bundeskanzlei die Gemeindeschutz-Initiative eingereicht. Diese soll das bewährte demokratische Mitspracherecht der Gemeinden bewahren. Eine sozial und ökologisch unverträgliche Energiewende darf nicht zwanghaft gegen die Bevölkerung durchgesetzt werden. Über die Initiative wird national im Frühjahr 2027 abgestimmt.
