Wie der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) an einer Medienkonferenz erläutert, sollen im Kanton Zürich 35 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen definitiv oder provisorisch festgelegt werden. Damit würden bis zu 120 Windturbinen errichtet. Fast alle Turbinen sind 220m hoch und befinden sich im Wald. Damit sich die Gemeinden nicht mehr wehren, will der Kanton die Turbinen gleich selber bewilligen und damit ausdrücklich die Gemeinden übersteuern. Die Stromgesetz-Abstimmungsversprechen von Bundesrat Albert Rösti sind bereits jetzt gebrochen.
5. Juli 2024
„Wir schätzen grob, dass 2035 etwa 150 bis 200 Windturbinen in Betrieb sind“: So lautete das Abstimmungs-Versprechen von Bundesrat Albert Rösti zum Stromgesetz, über das die Schweizer Bevölkerung am 9. Juni 2024 abgestimmt hat. Auf die Frage, ob die Mitbestimmung der Bevölkerung eingeschränkt werde, versprach der Bundesrat, dass die Mitspracherechte der Gemeinden und Kantone nicht beschnitten werden.
Diese zwei zentralen Versprechen, nämlich die Zahl von 150 bis 200 Windturbinen, und das Mitbestimmungsrecht der Gemeinden, werden nun bereits gebrochen. Der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) will allein im Kanton Zürich 120 Windturbinen in bis zu 35 Windparks errichten und das Mitspracherecht der Gemeinden abschaffen. (Allein in den Kantonen LU und SG sind weiter mehr als 100 Windturbinen geplant.)
Diese radikalen Pläne der Zürcher Regierung sind diese Woche an einer Medienkonferenz präsentiert worden. 35 Windparks sollen im Richtplan als „Eignungsgebiete“ aufgenommen werden, davon 20 definitiv festgesetzt und 15 weitere provisorisch als Zwischenergebnis. Betroffen von den festgesetzten Gebieten ist vor allem das Zürcher Weinland (darunter 8 Turbinen im BLN-Gebiet Stammerberg), aber auch Gebiete im Knonauer Amt, Zürcher Oberland oder Wädenswil am Zürichsee. Betroffen sind stark besiedelte ländliche Gebiete, die Stadt Zürich soll dagegen von der Aussicht auf Windturbinen verschont werden. Die 220 Meter hohen Turbinen sind bis zu 300 Meter nahe an Wohngebäuden im Wald geplant.
Die betroffene Bevölkerung im bereits dicht besiedelten Kanton Zürich hat also künftig keine erfolgsversprechenden Möglichkeiten mehr, sich gegen riesige Windturbinen in ihrer unmittelbaren Umgebung zu wehren. Die demokratischen Mitspracherechte werden abgeschafft. Den juristischen Weg zu beschreiten, ist praktisch aussichtslos, da mit dem Stromgesetz das Interesse an der Stromproduktion immer höher wiegt als alle anderen Interessen. Der Gesundheits-, Natur- und Waldschutz wird damit vollends abgeschafft.
Der Verband Freie Landschaft Schweiz sammelt nun bis im Juli 2025 mit aller Kraft die notwendigen je 100‘000 Unterschriften für die Waldschutz– und Gemeindeschutz-Initiativen. Mit den beiden eidgenössischen Volksinitiativen zum Schutz der Natur und Demokratie soll die Bevölkerung weiterhin über Windparks in ihrer Umgebung abstimmen dürfen – und Windparks im Wald oder am Waldrand wären untersagt.