Der Naturschutz ist durch die Errichtung grosser Windparks in der Schweiz gefährdet. Im Namen des Klimaschutzes schreckt man nicht vor der Abholzung wichtiger Naturräume zurück, um dort riesige Windkraftanlagen zu errichten. Das Abholzen von Bäumen zum Schutz des Klimas ist ab- soluter Unsinn! Diese Initiative fordert, dass die Wälder vor der Errichtung von Windkraftanlagen geschützt werden.
In der Schweiz sind mehrere hundert Windparks und weit über 1000 Windkraftanlagen vorausgesehen. Viele von ihnen sollen mitten im Wald oder direkt am Waldrand errichtet werden. Für jede installierte Windkraftanlage müsste jedoch eine Fläche von einem Fussballfeld gerodet werden. Tausende Hektar Wald und Natur würden einfach dafür geopfert.
Der Wald ist nicht nur für die Biodiversität, sondern auch für den Menschen lebenswichtig. Es ist das gesamte Ökosystem, das durch den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern bedroht wird. Windkraftanla- gen töten Vögel und Fledermäuse und führen zu einem Verlust an Lebensraum für die Tierwelt. Ausser- dem verdichten die Baumaschinen den wertvollen Waldboden unwiederbringlich.
Diese Initiative verbietet nicht die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese deutlich ausserhalb von Wäldern und Waldweiden geplant und gebaut werden. Die Natur braucht Schutz und darf nicht im Namen des Klimas bedroht werden. Klimaschutz bedeutet auch, den Wald als natürliche Lunge zu schützen.
Davon beglaubigt: 13’000
Unterschriftenbögen ausdrucken und sofort mit dem Sammeln beginnen:
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)»
Art. 77 Abs. 4
4 Im Wald und im Abstand von 150 Metern zu Wald und zu Waldweiden, deren Bestockung dichter als 30 Prozent ist, dürfen keine Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr gebaut werden.
Art. 197 Ziff. 162
16. Übergangsbestimmung zu Art. 77 Abs. 4 (Windkraftanlagen)
Bauten und Anlagen oder Bodenveränderungen, welche nach dem 1. Mai 2024 erstellt werden und Artikel 77 Absatz 4 widersprechen, müssen innert 18 Monaten nach dessen Annahme durch Volk und Stände zulasten der Ersteller abgebrochen beziehungsweise rückgängig gemacht werden. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
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1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:
Alfred R. Sulzer
Unternehmer und Denkmalschützer, Ehrenpräsident Domus Antiqua Helvetica, Malans
Fabienne Duelli
Kantonsrätin AR, parteilos, SP-Fraktion, Wald
Urs N. Glutz von Blotzheim
Weltbekannter Ornithologe und Naturschützer, Schwyz
Benoît Glasson
Grossrat FDP FR, Zimmermeister, Sorens
Raphael Alder
Gemeinderat FDP Russikon ZH, Madetswil
Nicolas Fasel
Prof. erem. Biologie Universität Lausanne, Paudex
David Gerke
Kantonsrat SO Grüne, Biberist
Antoinette de Weck
Grossrätin FDP FR, ehem. Geschäftsführerin Pro Natura FR, Fribourg
Marco Zimmermann
Vorstandsmitglied Freie Landschaft Thurgau, Braunau
Jean-Marc Blanc
Generalsekretär PL VD, Consultant, Bottens
Urs Waltenspül
Präsident Freie Landschaft Aargau & Luzern, Elektroingenieur HTL, Aarau
Siegfried Hettegger
Präsident Freie Landschaft Schwyz, Informatiker, Feusisberg
Elias Vogt
Unternehmer, Umweltschützer und Präsident Freie Landschaft Schweiz, Grenchen
Marc Kéry
Naturschutzbiologe, Dozent Universität Zürich, Basel
Hans Weiss (†)
Ehem. Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz, Bern
Michel Fior
Präsident Paysage Libre BEJUNE, Müntschemier
Andreas Sudler
Gemeindepräsident Bauma ZH, Bauma
Martin Maletinsky
Präsident Freie Landschaft Zürich, Informatiker, Kilchberg ZH
Verein für Naturschutz und Demokratie
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